Stand Mai 2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen/
Reisebedingungen (AGB)
Reiseveranstalter / Mittler
Reiseveranstalter ist Lisa Reisen GmbH,
Tschaikowskistraße 30, 04105 Leipzig, Deutschland
Geschäftsführer: Holger Dähne
Ein Vertragsverhältnis entsteht ausschliesslich mit Lisa Reisen GmbH. Bei allen Buchungen über Internetseiten von Kooperationspartnern (alle Seiten, die nicht von Lisa Reisen GmbH betrieben werden) ist der Kooperationspartner lediglich Vermittler der notwendigen Informationen. Verantwortlich für die von Lisa Reisen GmbH veranstalteten Reisen ist ausschliesslich Lisa Reisen GmbH.
Abschluss des Reisevertrages
Bitte übersenden Sie LISA! oder Ihrem Reisebüro das Anmeldeformular. Durch die schriftliche Bestätigung von LISA! kommt der Reisevertrag zustande. Die Reisebestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Sie oder, wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, an Ihr Reisebüro. Sie sind bis zur Annahme durch LISA! an Ihre Anmeldung gebunden.
Änderungs- und Ergänzungswünsche zu den im Reiseprospekt oder im Internet beschriebenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu den Reisebedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch LISA! im Rahmen der Reisebestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Reisebüros sind hierzu nicht bevollmächtigt.
Aushändigung der Reiseunterlagen und Bezahlung des Reisepreises
Bei Vertragsschluss (nach Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines) ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % (bei Gruppenfahrten 30%) des Reisepreises, mindestens jedoch ein Betrag von 200 EUR (340 CHF), zuzüglich eventueller Versicherungsprämien, fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Ist der Reisepreis später als eine Woche vor Reiseantritt vollständig bei LISA! eingegangen, ist LISA! berechtigt, Ihnen die Reiseunterlagen per Kurierdienst auf Ihre Kosten zuzusenden.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei LISA!. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt hat LISA! Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind:
Bei Sprachreisen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens 200 € (340 CHF)
Bis 35 Tage vor Reiseantritt 30%, mindestens 200 € (340 CHF)
Bis 21 Tage vor Reiseantritt 50%
Bis 10 Tage vor Reiseantritt 60%
Bis 4 Tage vor Reiseantritt 70%
Ab dem 3. Tage vor Reiseantritt 90%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
Bei Gruppenreisen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 35 Tage vor Reiseantritt 30%
Bis 6 Tage vor Reiseantritt 50%
Ab dem 5. Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
Eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Stornokosten für
zusätzlich gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers
berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich
die Möglichkeit nachzuweisen, dass LISA! ein geringerer Schaden entstanden
ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
Ersatzperson
Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt (gilt nicht für Flüge). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,00 € (85 CHF) pro Person. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass LISA! ein geringerer Schaden entstanden ist.
Umbuchung
Umbuchungen sind innerhalb eines Kursortes einmalig bis 21 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen gegen ein Entgelt von 50,00 € (85 CHF) möglich. Umbuchungen, die später als 21 Tage vor Reisebeginn oder mehrfach erfolgen, gelten als Rücktritt und Neubuchung, sodass die o.g. Rücktrittsregelung für die Berechnung der Umbuchungskosten Anwendung findet. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wird eine bereits umgebuchte Reise später storniert, ist für die Berechnung der Rücktrittskosten der Reisepreis der ursprünglich gebuchten Reise maßgeblich, sofern dieser höher ist, als der Reisepreis nach erfolgter Umbuchung. Sie können jedoch jederzeit nachweisen, dass geringere Kosten als die vorstehenden Umbuchungs- bzw. Rücktrittspauschalen entstanden sind.
Kündigung durch die Lisa Reisen GmbH
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat LISA! bzw. deren örtliche Vertreter das Recht, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen allgemeine Verhaltensregeln, Haus- und Hotelordnungen sowie Landessitten- und Gebräuche ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung nicht erforderlich. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt LISA! erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Teilnehmer rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich LISA! um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.
Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen
bekannt gegebene Kontaktadresse, notfalls an LISA!, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Sollte eine Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen,
so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine
Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig
von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat
nach dem vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf
Minderung / Schadensersatz ausdrücklich bei LISA! geltend machen. Sollten
Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel
abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen
und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende
Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt
ist. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet
unterbleibt.
Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadenersatz verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und LISA! Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt bis Sie oder LISA! die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung pass-, visa- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen vom Veranstalter bedingt sind. Wegen der aktuellen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen wird auf die Kataloginformationen sowie die aktuellen Länderinformationen des Auswärtigen Amtes Bezug genommen. (www.auswaertiges-amt.de). Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Für Personen, die nicht die schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die einzuhaltenden pass- und visarechtlichen Vorschriften. Beauftragt der Teilnehmer LISA!, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet LISA! nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung, es sei denn, LISA! hat die Verzögerung zu vertreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit der Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. LISA! wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Bitte informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig und holen ggf. ärztlichen Rat ein. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für Ansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet LISA! bei Sachschäden bis 4100 € (6900 CHF). Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Werden einzelne Leistungen lediglich vermittelt, haftet LISA! nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
Preiserhöhung
LISA! behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren
Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate
liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzt LISA! unverzüglich,
jedoch spätestens 28 Tage vor Reiseantritt den Reisenden hiervon in Kenntnis.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LISA! in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.
Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für Ansprüche des Reisenden gegen LISA! wird der Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Es gilt deutsches Recht.