LISA! Sprachaufenthalte Zürich 2024

AGB

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen (AGB)

 

Abschluss des Reisevertrages
Bitte übersenden Sie LISA! oder Ihrem Reisebüro das Anmeldeformular. Durch die Bestätigung von LISA! (schiftlich oder in Textform)  kommt der Reisevertrag zustande. Die Reisebestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Sie oder wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, an Ihr Reisebüro. Sie sind bis zur Annahme durch LISA! an Ihre Anmeldung gebunden.

Änderungs- und Ergänzungswünsche zu den im Reiseprospekt oder im Internet beschriebenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu den Reisebedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch LISA! im Rahmen der Reisebestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Reisebüros sind hierzu nicht bevollmächtigt.

 


Aushändigung der Reiseunterlagen und Bezahlung des Reisepreises
Bei Vertragsschluss (nach Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines) ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % (bei Klassenfahrten / Sprachwochen / Klassenlager 30%) des Reisepreises, mindestens jedoch ein Betrag von 230 CHF, zuzüglich eventueller Versicherungsprämien, fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig.

Werden die in der Reisebestätigung / Rechnung angeführten Zahlungsfristen für die Anzahlung (i.d.R. 10 Tage nach Rechnungsdatum) oder Restzahlung (i.d.R. 28 Tage vor Reiseantritt) nicht eingehalten,  obwohl LISA! zur ordnungsgemässen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist LISA! berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäss Punkt „Rücktritt“ zu belasten. Ist der Reisepreis später als eine Woche vor Reiseantritt vollständig bei LISA! eingegangen, ist LISA! berechtigt, Ihnen die Reiseunterlagen per Kurierdienst (falls nicht per E-Mail möglich) auf Ihre Kosten zuzusenden.

Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung ein bis zwei Wochen vor Reisebeginn (i.d.R. per E-Mail) zugesandt.

 

Buchung von Vermittlungsleistungen
Sie können bei LISA! auch Leistungen anderer Leistungsträger buchen (z.B. Flüge, Mietwagen, Rundreisen, Pauschalarrangements, Hotelübernachtungen). LISA! wird in diesem Fall den Leistungsträger / Veranstalter eindeutig benennen. LISA! ist dann als Vermittler für diese Leistungen tätig. Es gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Leistungsträger / Veranstalter, die Ihnen LISA! zugänglich macht.

Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei LISA!. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform zu erklären.

Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert LISA! den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LISA!, soweit es den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe aussergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Umstände sind unvermeidbar und aussergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von LISA! unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Berechnung der angemessenen Entschädigung erfolgt anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind:

Bei Sprachreisen:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 35 Tage vor Reiseantritt 30%
Bis 21 Tage vor Reiseantritt 50%
Bis 10 Tage vor Reiseantritt 60%
Bis 1 Tag vor Reiseantritt 90%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises abzüglich ersparter Eigenaufwendungen.


Bei Klassenfahrten / Sprachwochen / Klassenlager:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 35 Tage vor Reiseantritt 30%
Bis 6 Tage vor Reiseantritt 50%
Ab dem 5. Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises

Eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Stornokosten für zusätzlich gebuchte Vermittlungsleistungen (z.B. Flüge) werden entsprechend der Vorgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass LISA! ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
 

Ersatzperson
Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der von LISA! veranstalteten Reise teilnimmt. Diese Erklärung muss jedoch spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger bei LISA! eingehen. LISA! kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften Sie und der Dritte LISA! als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. LISA! wird die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten nachweisen.


Umbuchung
Umbuchungen sind innerhalb eines Kursortes einmalig bis 21 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen gegen ein Entgelt von 60 CHF pro Reisenden möglich. Umbuchungen, die später als 21 Tage vor Reisebeginn oder mehrfach erfolgen, gelten als Rücktritt und Neubuchung, so dass die o.a. Rücktrittsregelung für die Berechnung der Umbuchungskosten Anwendung findet. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wird eine bereits umgebuchte Reise später storniert, ist für die Berechnung der Rücktrittskosten der Reisepreis der ursprünglich gebuchten Reise entscheidend, sofern dieser höher ist, als der Reisepreis nach erfolgter Umbuchung. Sie können jedoch jederzeit nachweisen, dass geringere Kosten als die vorstehenden Umbuchungs- bzw. Rücktrittspauschalen entstanden sind.


Kündigung durch LISA!
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat LISA! bzw. deren örtliche Vertreter das Recht, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Bei schwerwiegender Missachtung der allgemeinen Verhaltensregeln, Haus- und Hotelordnungen sowie Landessitten- und Gebräuche ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung nicht erforderlich. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt LISA! erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Teilnehmer rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.


Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich LISA! um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.


Gewährleistung / Abhilfe

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, notfalls an LISA!, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages in Ihrem besonderen Interesse liegt. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet unterbleibt. Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.


Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden nicht schuldhaft von LISA! herbeigeführt worden ist oder LISA! für einem dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Werden einzelne Leistungen lediglich vermittelt, haftet LISA! nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so kann sich auch LISA! gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.


Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung. Soweit Sie über LISA! eine Versicherung abschliessen, handelt es sich um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen Ihnen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zustande. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Bitte teilen Sie uns im Falle eines Reiserücktritts mit, ob dieser auch für die Versicherung gelten soll, sofern dies nach den Versicherungsbedingungen möglich ist.
 

Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Sie sind als Reisender für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung pass- visa- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen vom Veranstalter bedingt sind. LISA! wird Schweizer Staatsbürger sowie Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei LISA! und der zuständigen Botschaft / Konsulat über die aktuellen Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen. LISA! haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung (auch wenn Sie LISA! mit der Beschaffung beauftragen), es sei denn, LISA! hat die Verzögerung zu vertreten. Wir empfehlen darüber hinaus die rechtzeitige Information bei Ihrem Arzt oder einem Tropeninstitut über Infektions- und Impfschutz sowie empfehlenswerte Prophylaxen.


Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
 

Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages inklusive dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für Ansprüche des Reisenden gegen LISA! wird der Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Es gilt deutsches Recht.


Reiseveranstalter
Lisa Reisen GmbH (vorstehend LISA!), Tschaikowskistrasse 30, 04105 Leipzig, Deutschland, Amtsgericht Leipzig HRB 16531, Geschäftsführer: Holger Dähne

 

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